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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

DONAU TRAIL WACHAU

Donau

Mit der Anmeldung erklären sich alle Teilnehmer*innen mit den Teilnahmebedingungen und dem Haftungsausschluss vollinhaltlich einverstanden. Sie verpflichten sich zu deren Einhaltung, zur Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer*innen und die Natur sowie zu einem sportlichen Miteinander und zu gegenseitiger Hilfeleistung.
Aus Vereinfachungsgründen werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachfolgend mit ,,Teilnehmer’’ bezeichnet.
Als Veranstalter des Donau Trail Wachau fungiert der Verein ,Trailwelten – Verein für Outdoorabetnteuer ZVR-Zahl: 1740085697

1) Veranstaltungscharakter

Die Veranstaltung ist eine Outdoor-Wanderung. Start ist Spitz, Weißenkirchen und Dürnstein das Ziel ist in Krems. Der Weg führt auf Wanderwegen, Schotterstraßen, Radwegen und öffentlichen Straßen nördlich der Donau in der Wachau.

Der tiefste Punkt (197 m.ü.a)  ist Krems und der höchste Punkt auf dem Jauerling  (921  m.ü.a).

Speziell im Winter kann es am Weg zu sehr unterschiedlichen Wetter-, Sicht- und  Streckenverhältnissen kommen.

Für die Teilnehmer heisst dies konkret folgendes:

  • Trittsicherheit auf Wanderwegen, speziell bei Schnee, Matsch oder Eis.

  • Bewusstsein über die Länge des Weges, die jahreszeitlich bedingten Gegebenheiten und die damit verbundenen körperlichen Herausforderungen.

  • gute Orientierungsfähigkeit, speziell bei schlechten Sichtbedingungen im Gelände.

  • Wissen um winterspezifische Ausrüstung und dementsprechende Ausstattung.

  • Wissen um Verhalten bei Notfällen im Gelände.

  • Selbstverantwortung bei jedem Schritt.

2) Sicherheit

Jeder Teilnehmer ist nach dem Prinzip der Selbstverantwortung für seine eigene Sicherheit verantwortlich. Minderjährige Teilnehmer müssen von einer aufsichtsberechtigten Person begleitet werden.

Die Strecke des Donau Trail Wachau ist NICHT abgesperrt.

Der Donau Trail Wachau führt teils entlang öffentlicher Straßen bzw. sind solche zu überqueren.
Hier gilt die StVo und der Teilnehmer verpflichtet sich diese einzuhalten und sein Verhalten
danach auszurichten.

3) Wetter am Veranstaltungstag

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Wetter am und während des Veranstaltungstages im Blick zu haben und zum Schutz der eigenen Gesundheit gegebenenfalls die geeigneten Maßnahmen selbständig zu setzen, z.B.: bei plötzlichem Sturm den Wald verlassen, bei Hagel Unterschlupf zu suchen,…

Der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass er den Veranstalter wegen Sach- und Personenschäden, welche aus (plötzlich) eintretenden Wetter- und Naturereignissen resultieren nicht haftbar macht und ausdrücklich auf eine gerichtliche Verfolgung verzichtet. 

4) Gesundheit / sportliche Fitness

Der Teilnehmer ist sich der körperlichen Herausforderung bewusst. Durch seine Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, daß er körperlich in der Lage ist die gewählte Strecke zu bewältigen und erklärt seine volle Sporttauglichkeit für die gewählte Distanz. 

5) Erste-Hilfe

Der Veranstalter arbeitet eng mit der Bergrettung bzw. dem örtlichen Rettungsdienst zusammen.
Aufgrund der Streckenart und der Distanzen gibt es direkt an der Strecke KEINE ärztliche  Versorgung.
Bei medizinischen Notfällen muss der Teilnehmer selbst bzw. andere Teilnehmer,
die einen Notfall bemerken, die Rettung unter 144 oder unter dem Euro Notruf 112 alarmieren
(wie sonst auch bei Wanderungen oder in den Bergen üblich).
Für kleinere Verletzungen ist als Pflichtausrüstung ein Erste-Hilfe Päckchen mit Silberfolie  mitzuführen. 

6) Pflichtausrüstung für den Donau Trail Wachau

  • Erste-Hilfe Päckchen mit Silberfolie

  • Mobiltelefon mit voll aufgeladenem Akku

  • Eigenverpflegung für mind. zwei Stunden (Tee und Riegel)

  • eigener Trinkbecher

  • Stirnlampe bei Bedarf

  • Reflektierende Schutzkleidung (z.B.: Warnweste, Schnappbänder, reflektierende Haube,..etc.) bei LINZ100 und LINZ65
    speziell für die Nachtstunden

  • Reflektierende Schutzkleidung für ALLE bei schlechten Witterungsbedingungen wie Nebel und Schneefall

7) Anmelderücktritt

Eine Rückzahlung des Nenngeldes ist ausschließlich bei Abschluss der bei der Anmeldung angebotenen Stornoversicherung und laut den damit verbundenen Versicherungsbedingungen möglich. 
Nehmen ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht an der Veranstaltung teil oder erklären ihre Nichtteilnahme vor der Veranstaltung dem Veranstalter, so hat der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Startgelds. 

Eine Weitergabe des Startplatzes ist ausdrücklich untersagt und führt zum Entzug des Startplatzes bzw zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers. Darüber hinaus haftet jene Person, die den Starplatz widerrechtlich weitergibt, für alle Schäden, die der nichtberechtigte Teilnehmer verursacht oder sich selbst zufügt in vollem Umfang.  

8) Rückerstattung bei Veranstaltungsabsage

Muss die Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt, Witterung, behördlicher Anordnung oder einer Epidemie bzw. Pandemie abgesagt werden, erhält der Teilnehmer auf seinen ausdrücklichen Wunsch das bezahlte Startgeld zurück.

Der Teilnehmer erklärt sich jedoch mit seiner Anmeldung und/oder Unterschrift ausdrücklich damit einverstanden, dass sich der Veranstalter Kosten, die bereits für diese Veranstaltung  angefallen sind (z.B.: Ausgaben für Behörden, Labestationen, Personal,…) anteilsmäßig bis zur vollen Höhe des Startgeldes zurückbehalten und vom Rückerstattungsbetrag abziehen kann.
Im Streitfall obliegt dem Teilnehmer der Nachweis, dass der tatsächlich getätigte Aufwand geringer ist, als der vom Veranstalter in Abzug gebrachte Betrag.

Wenn der Veranstalter einen Ersatztermin anbietet (rechtzeitig – bei Kenntnis der aktuellen Rechtslage bzw. Witterungslage (in diesem Fall ist die Rechtzeitigkeit mind. 3 Tage vor der Veranstaltung gegeben), gilt das nicht als Veranstaltungsabsage. Hierbei verwirkt das Recht auf Rückzahlung des Startgeldes. 

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, den Donautrail als ,Virtual App-Hike‘ zu bestreiten, wenn der Veranstalter keine Möglichkeit hat, die Veranstaltung ,Vor-Ort‘ durchzuführen.  Das gleich gilt, wenn der Teilnehmer am bekannt gegeben Ersatztermin keine Zeit hat bzw. anderweitig verhindert ist. Die Durchführung als ,Virtual App-Hike‘ ist KEINE Veranstaltungsabsage und der Teilnehmer stimmt dieser Form der Durchführung des Donautrails ausdrücklich zu. 

 

Bei Veranstaltungsabbruch nach erfolgtem Start (wegen Höherer Gewalt, Witterung,…) ist die Rückzahlung des Startgeldes ausgeschlossen.

9) Bilder und Datenschutzbestimmungen

Die im Rahmen der Veranstaltung gemachten Bild- und Filmaufnahmen können im Fernsehen, in Printmagazinen und in Online Medien für Presse- und Werbezwecke veröffentlich werden. Ich erkläre mich ausdrücklich mit Film- oder Fotoaufnahmen meiner
Person und deren Veröffentlichung im Fernsehen, Magazinen und in Online Medien für Presse- und Werbezwecke einverstanden. Ich verzichte ausdrücklich auf jegliches Bildervorrecht während der Veranstaltung, sowie auf die Erhebung von Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern, Sportograf, bezüglich der Verwendung von Bildern.


Jede Veröffentlichung zu diesem Ereignis oder der Gebrauch der Bilder dieser Veranstaltung muss mit Respekt gegenüber diesem Ereignis und der eingetragenen Marke geschehen und bedarf der Zustimmung des offiziellen Veranstalters.


Weiters erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine im Anmeldungsprozess genannten personenbezogenen Daten vom Veranstalter und der TIME2WIN GmbH automationsunterstützt zu Zwecken der Bearbeitung meiner Anmeldung und der Zusendung von elektronischer Post im Zusammenhang mit der Anmeldung (z.B.Übermittlung einer Anmeldungsbestätigung) sowie der Veranstaltung, verarbeitet, gespeichert und wie folgt übermittelt werden: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Veranstalter meine personenbezogenen Daten an die Firma SPORTSHOT zum Zwecke des Verkaufs von Lichtbildern der Teilnehmer übermitteln kann.
Ich bin auch damit einverstanden, vom Veranstalter individualisierte Werbung per E-Mail zu erhalten. Ich kann meine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen bei info@trailwelten.at  widerrufen.


Ich nehme das gesetzlich zustehende Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie, soweit gesetzlich vorgesehen, ein Recht auf Datenübertragbarkeit, zur Kenntnis. Es besteht ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde.

10) Haftungsausschluss

Weder der Veranstalter, Organisator, Sponsoren, Mitarbeiter noch Grundbesitzer, Grundeigentümer und Wegerhalter übernehmen die Haftung für Schäden oder Verletzungen (die Übertragung von Krankheiten inbegriffen), die der Teilnehmer erleidet oder verursacht. Die vorher Genannten übernehmen keine Haftung gegenüber dem Teilnehmer oder einer dritten Person.
Mit der Anmeldung und/oder Unterschrift erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass er diesbezüglich keine Forderungen an die oben Genannten stellt.
Der Teilnehmer erklärt sich bereit, sich allen Kontrollen des Veranstalters zu unterziehen und akzeptiert die gültigen Teilnahmebedingungen, welche mit den Startunterlagen ausgehändigt werden (diese sind ebenfalls auf der Website des Veranstalters und als Aushang im Start-/Zielbereich ersichtlich).
Der Teilnehmer bestätigt, dass er auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr teilnimmt.

 

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass er sich dem Veranstaltungscharakter und den damit verbundenen Herausforderungen voll bewusst ist und er sich in einem guten gesundheitlichen Allgemeinzustand befindet.

11)Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung den Streckenverlauf sowie Verpflegungsstationen zu ändern.
Der Teilnehmer verzichtet auf die Anfechtung dieser Erklärung, insbesondere wegen Irrtums.
Für Rechtsstreitigkeiten gilt das zuständige Gericht in Linz/Österreich als vereinbart.
Es ist österreichisches Recht anzuwenden.

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